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Neue Entwicklungen zum einheitlichen Berichtsformat für kapitalmarktorientierte Unternehmen in der EU ab 2020 (ESEF)

Für kapitalmarktorientierte Unternehmen in der EU soll ab dem 01.01.2020 ein EU-weit einheitliches Berichtsformat für die Veröffentlichung von Geschäftsberichten gelten (European Single Electronic Format, ESEF). Rechtsgrundlage ist die Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie 2013/50/EU. Die europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA) wurde in diesem Zusammenhang mit der Erarbeitung eines technischen Regulierungsstandards (RTS) beauftragt. Dieser liegt der EU-Kommission seit Dezember 2017 im Entwurf vor.

Konkret sind im Entwurf des RTS folgende Regelungen zum EU-weit einheitlichen Berichtsformat vorgesehen:


  • Kapitalmarktorientierte Unternehmen, die an einem regulierten Markt innerhalb der EU registriert sind, sollen ihre Jahresfinanzberichte im XHTML-Format erstellen. Diese Regelung soll für Geschäftsjahre, die am 01.01.2020 oder später beginnen, gelten
  • Bei IFRS-Konzernabschlüssen sind zusätzliche Regelungen zu beachten. So sind bestimmte Berichtselemente in eine einheitlich vorgegebene Datenstruktur zu überführen (sog. ESEF-Taxonomie). Die einheitliche Datenstruktur ist mit Hilfe des iXBRL-Standards in das XHTML-Dokument einzubetten.

    Für Geschäftsjahre, die am 01.01.2020 oder später beginnen, ist eine Verwendung der einheitlichen Datenstruktur für die monetären Werte der primären Rechenwerke (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung bzw. Gesamtergebnisrechnung, Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung) vorgesehen.

    Für Geschäftsjahre, die am 01.01.2022 oder später beginnen, sind zusätzlich weitere im RTS aufgelistete Textabschnitte des Anhangs zum Konzernabschluss (z.B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden) in die vorgegebene Datenstruktur zu überführen.
  • Die ESEF-Taxonomie baut auf der IFRS-Taxonomie der IFRS Foundation auf und nutzt den XBRL-Standard von XBRL International Inc. Sie enthält einheitliche Datenfelder für Daten, die üblicherweise in einem Konzernabschluss nach IFRS enthalten sein müssen. Eine Verwendung von unternehmensspezifischen Datenfeldern (sog. Taxonomieerweiterung) ist in Ausnahmefällen erlaubt, jedoch sind hierfür detaillierte Vorgaben einzuhalten.

Bisher hat die EU noch nicht über die Einführung eines einheitlichen europäischen Berichtsformats für die Veröffentlichung von Geschäftsberichten (ESEF) final entschieden. Eine Verabschiedung des RTS in der vorliegenden Form gilt in Fachkreisen jedoch als wahrscheinlich.

Da der verwendete Berichtsstandard XBRL in seinen Grundzügen vielen bereits aus dem steuerlichen Berichtswesen bekannt ist (Schlagwort „E-Bilanz“) und Softwarelösungen die Einführung des neuen Berichtsformats unterstützen, dürfte sich der erstmalige Erstellungsaufwand in Grenzen halten. Dennoch ist für die Einbindung der ESEF-Regelungen in Fast Closing Prozesse und GRC-Dokumentationen eine regelmäßige und frühzeitige Information über Neuentwicklungen wichtig. Wir halten Sie über die entscheidenden Neuerungen auf dem Laufenden!



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