Für kapitalmarktorientierte Unternehmen in der EU soll ab dem 01.01.2020 ein EU-weit einheitliches Berichtsformat für die Veröffentlichung von Geschäftsberichten gelten (European Single Electronic Format, ESEF). Rechtsgrundlage ist die Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie 2013/50/EU. Die europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA) wurde in diesem Zusammenhang mit der Erarbeitung eines technischen Regulierungsstandards (RTS) beauftragt. Dieser liegt der EU-Kommission seit Dezember 2017 im Entwurf vor.
Lesen Sie mehrDie Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie 2013/50/EU sieht vor, dass für die Unternehmenspublizität von kapitalmarktorientierten Unternehmen in der EU ab dem 01. Januar 2020 ein EU-weit einheitliches elektronisches Berichtsformat gelten soll. Voraussetzung ist allerdings, dass die europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA) eine Kosten-Nutzen-Analyse durchführt und einen Berichtsstandard vorschlägt. Im Anschluss sind durch die ESMA konkrete Leitlinien für eine mögliche Umsetzung ...
Lesen Sie mehr