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Einheitliches Berichtsformat für kapitalmarktorientierte
Unternehmen in der EU ab 2020 (?)

Die Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie 2013/50/EU sieht vor, dass für die Unternehmenspublizität von kapitalmarktorientierten Unternehmen in der EU ab dem 01. Januar 2020 ein EU-weit einheitliches elektronisches Berichtsformat gelten soll. Voraussetzung ist allerdings, dass die europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA) eine Kosten-Nutzen-Analyse durchführt und einen Berichtsstandard vorschlägt. Im Anschluss sind durch die ESMA konkrete Leitlinien für eine mögliche Umsetzung auszuarbeiten.

In einer im Dezember 2016 veröffentlichten Stellungnahme schlägt die ESMA als künftigen Berichtsstandard „InlineXBRL“ vor. Die Einführung von InlineXBRL wäre ein großer Schritt im Rahmen der EU-weiten Harmonisierung der Kapitalmarktpublizität. Für Investoren, Analysten und andere Adressaten der Jahres- bzw. Konzernabschlüsse würden sich viele Vorteile ergeben, unter anderem eine höhere Vergleichbarkeit der Daten und eine leichtere Auswertbarkeit. Eine solche Entscheidung wäre sehr zu befürworten, da InlineXBRL (bzw. XBRL) als international anerkannter Standard vielfach bereits erfolgreich für Offenlegungszwecke eingesetzt wird. So ist das XBRL-Reporting in Ländern wie Belgien, Großbritannien oder USA nicht mehr wegzudenken.



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